Einschulung 2025
Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
nachfolgend erhalten Sie Informationen und die nötigen Formulare für die Anmeldung Ihres Kindes an unserer Schule.
Nach dem Schulgesetz für den Freistaat Sachsen beginnt mit dem Schuljahr 2025/2026 für alle Kinder die Schulpflicht, die zwischen dem 1. Juli 2018 und dem 30. Juni 2019 geboren sind. Die Eltern bzw. Sorgeberechtigten dieser Kinder müssen nun ihr Kind an einer Grundschule in Burgstädt anmelden.
Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2019 und 30. September 2019 geboren wurden, können ebenfalls zur Schule angemeldet werden (freiwillige Anmeldung) und werden mit der Schulanmeldung automatisch schulpflichtig. Für die Anmeldung gibt es zwei Termine:
10. September 2024 in der Zeit von 9.00-15.00 Uhr
12.September 2024 in der Zeit von 12.00-18.00 Uhr
Bei der Anmeldung sind vorzulegen:
ausgefülltes Anmeldeformular
Geburtsurkunde des Kindes oder ein entsprechender Nachweis über die Identität des Kindes
Impfausweis zum Nachweis des Masernschutzes
Personalausweise der Sorgeberechtigten
Unverheiratete Paare, getrenntlebende Eltern, Eltern, die unterschiedliche Familiennamen tragen und Alleinerziehende müssen einen Nachweis über die Ausübung des Sorgerechts erbringen (Sorgerechtserklärung, Negativattest o.ä.)
Kann nur ein Elternteil die Schulanmeldung persönlich vornehmen, ist eine schriftliche, unterschriebene Vollmacht und eine Ausweiskopie des anderen Elternteils vorzulegen.
Die Grundlage auf der die Angaben erhoben werden, finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung nur mit vollständigen Unterlagen erfolgen kann.
Wünschen Sie eine Beschulung außerhalb des Grundschulbezirkes verwenden Sie bitte zusätzlich folgendes Antragsformular - Antrag außerhalb GS-bezirk.
ACHTUNG: